Nur wenn bestimmte voraussetzungen erfüllt sind ist es möglich das arbeitszimmer in der steuererklärung anzugeben damit die steuerlast zu senken und so einige euro zu sparen. Das arbeitszimmer sei nämlich in den privaten wohnbereich integriert und stelle kein selbstständiges wirtschaftsgut dar. Das arbeitszimmer wird fast ausschließlich beruflich genutzt.